Negative Schufa-Einträge löschen

 

Zu unterscheiden sind positive und negative Schufa-Einträge.

Vertragsgemäßes Verhalten wird in der Datenbank der Schufa positiv dokumentiert. Schulden werden nicht nur negativ vermerkt. Wenn Sie beispielsweise einen Kredit vertragsgemäß abbezahlen, ist der Eintrag darüber in der Schufa positiv. Wenn Sie ein Girokonto eröffnen, Ratenkauf tätigen oder einen Mobilfunkvertrag abschließen, so sind solche Einträge positiv und können nicht gelöscht werden.

Nicht vertragsgemäßes Verhalten verursacht dagegen negative Schufa-Einträge. Das liegt vor, wenn Kredite nicht mehr bedient und Rechnungen ignoriert werden. Kreditkündigung oder Abgabe der Vermögensauskunft werden ebenfalls negativ notiert.

Liegt ein solcher Negativeintrag vor, ist es sinnvoll mit dem Gläubiger einen gütlichen Weg zu beschreiten, eine Einigung zu erzielen und im Rahmen dessen die Löschung des Eintrages zu vereinbaren.

Jeder Einzelfall muss gründlich geprüft werden. Nicht jeder Eintrag ist zulässig. Beispielsweise müssen Sie mindestens zwei Mahnung innerhalb von vier Wochen ignoriert haben, damit die Kriterien des Eintrags überhaupt erfüllt sind.

Ist der Negativeintrag berechtigt, kann es drei Jahre dauern, bis es nach Erledigung ausgetragen wird. Diese lange Wartezeit können wir oft auf 6 Monate verkürzen.

Bringen Sie bitte Ihre Schufa-Auskunft zum ersten Termin mit, damit wir über die einzelnen Einträge im persönlichen Termin sprechen können.

Die Anwaltsrechnung übernimmt oft Ihre Rechtsschutzversicherung. Diese können Sie gerne vorab ansprechen und die Kostendeckungszusagen zum Termin mitbringen. Anderenfalls setzen wir uns mit der Rechtsschutzversicherung in Verbindung.